Mietwagen im Ausland- worauf ist zu achten?
Ständig wächst die Zahl derer, die auch im Ausland bei Urlaubs- und Dienstreisen mobil sein, ein Auto nutzen wollen. Das Angebot an Mietwagen ist in den meisten Ländern recht groß und so lässt sich dieser Wunsch im Allgemeinen leicht erfüllen. Trotzdem sind einige Dinge zu beachten, wenn man keine böse Überraschung riskieren will.
Prüfpunkt Nummer 1, der Mietvertrag
Schwierig wird es schon dann, wenn der Mietvertrag in der Landessprache verfasst ist. Dann können die wenigsten
Mietwagen-Nutzer erkennen, wie die Mietbedingungen sind, wie der Versicherungsschutz und die Selbstbeteiligung geregelt sind ist, ob auch Mitreisende ans Steuer dürfen usw. Sie sollten in jedem Fall versuchen, einen in Deutsch
verfassten Vertrag zur Unterschrift vorgelegt zu bekommen. Auf der sicheren Seite sind Sie bei den großen international tätigen Mietwagenfirmen, die haben solche Verträge sicher auch auf Deutsch.
Prüfpunkt Nummer 2, die Sicherheit
Neue Statistiken sagen, dass jeder fünfte Mietwagen im Ausland erhebliche Mängel aufweist. Aus Kostengründen werden die Mietwagen oft nicht gründlich gewartet. Nun kann der Laie auf den ersten Blick sicher nicht alle Mängel erkennen, aber ein Blick auf die Reifen, den Tacho, die Beleuchtung und die Kühlerflüssigkeitsanzeige sollte schon sein. Und wenn Sie schon nach einigen Kilometern seltsames Fahrverhalten an ihrem Mietwagen bemerken, sollten Sie sofort umkehren und auf einem anderen Fahrzeug bestehen. Auch auf äußere Mengel wie Beulen und Kratzer
sollten Sie achten. Die müssen im Mietvertrag erwähnt werden, sonst kann es passieren, dass Sie bei Rückgabe für
einen Schaden zahlen sollen, der schon vor der Übernahme des Fahrzeuges durch Sie, vorhanden war.
Rechtliche Fragen bei Unfällen
Damit muss sich jeder, der im Ausland ein Auto steuert, besonders intensiv beschäftigen. Fast immer unterscheidet sich die Höhe der Schadenersatzansprüche nach deutschem und nach ausländischem Recht. Und da das Fahrzeug eine ausländische Kraftfahrzeugversicherung hat und der Unfallverursacher (im angenommenen Fall Sie) nach deutschem Recht haftet, kann es passieren, dass diese Fahrzeugversicherung nicht den Gesamtschaden trägt. Dann bleiben Sie auf einen Teil der Kosten sitzen. Klingt kompliziert und ist es auch. Für solche Fälle gibt es
eine Zusatzversicherung, die sogenannte Mallorca-Police. Was genau das ist und wann Sie sie abschließen sollten,
erfahren Sie im Internet unter “die autoversicherung auf http://www.autoversicherungonline.org/autoversicherung-berechnen/ berechnen”. Dort werden die
Rechtsfragen umfassend erklärt.
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